Wir sind ein mittelständischer Innungsmeisterbetrieb (KZF-Innung München Oberbayern) der sich zur Aufgabe gemacht hat, alle anfallenden Dienstleistungen rund um den PKW anzubieten.
Top Lage, nur 30 meter zur U-Bahn Station U2, Haltestelle Dülferstrasse
Innungsmeisterbetrieb (KZF-Innung München Oberbayern)
Ganz gleich was für ein Fahrzeug Sie fahren, Sie können damit ganz sicher zu uns kommen. Wir übernehmen Reparaturen aller Marken von A-Z.
Bleiben Sie einzigartig - mit Subaru.
- Wartung und Reparatur aller Marken von A - Z
- Inspektion/Kundendienst mit Mobilitätsgarantie
- eigene Lackiererei
- HU / Abgasuntersuchungen
- Zweiradservice
- Klimaservice mit modernster Technik. Wir haben z.b. eine Servicestation mit einer Hochvakuumpumpe
zur restlosen Evakuierung der Anlage und einer Füllgenauigkeit von ± 5 gr.
- Automatikölspülungen nach System BG Heinzer
- Elektronischer Achsmessstand
- Unfallinstandsetzung, Direktabrechnung über Versicherung
- Autoglas: Austausch und Reparatur, Direktabrechnung über Versicherung
- Als Servicepartner von Webasto, Eberspächer und anderen namhaften Herstellern können wir hochwertige
Qualität und Service im Münchner Umland bieten.
Wir vermessen mit dem SPANESI Touch System.
Mit diesem Gerät können wir in kürzester Zeit eine
Beschädigung bzw. Verstellung an einer Fahrzeugachse durch Überprüfung
von Spur und Sturz sichtbar machen.
Bei Unfällen, die aufgrund des
Schadenbildes eine Achs- bzw. Karosserievermessung des Fahrzeugs
erfordern, werden die Kosten in der Regel von der Versicherung
übernommen.
In einem solchen Fall rechnen wir diese direkt im Rahmen des
von uns erstellten Unfallgutachtens mit der Versicherung ab, so dass
für Sie kein weiterer Aufwand entsteht.
Unser 3D-Karosserievermessungssystem ist
von fast allen Fahrzeugherstellern zur Unfallreparatur /
Instandsetzung freigegeben und auch teilweise vom Hersteller zwingend
vorgeschrieben.
Der Einsatz der 3D-Karosserievermessung dient zur
sach- und fachgerechten Diagnose vor allem kleinerer und mittelgroßer
Karosserieschäden.
Die Messtoleranz beträgt heute nur noch +/- 1 mm,
früher waren noch +/- 5 mm üblich. Unser Messsystem SPANESI Touch ist
sehr präzise und extrem zuverlässig.
Aufgrund der neuen
Fahrzeugtechnologien und dem zunehmenden Einsatz von Aluminium- und
Multi-Material-Mix-Karosserien mit Verbundwerkstoffen, werden auch im
Schadensfall neue Diagnose- und Instandsetzungsverfahren von
Sachverständigen und Reparaturwerkstätten gefordert.
Durch die neuen
Materialien und Fügeverfahren wird die sach- und fachgerechte Reparatur
eines Fahrzeuges deutlich anspruchsvoller und fordert noch mehr
Expertenwissen sowie sehr präzise Messtechnik.
Nach der Durchführung
der 3D-Karosserievermessung wird das ermittelte Datenmaterial der
Eingangsvermessung präzise und transparent - auch grafisch -
dargestellt, analysiert und direkt bewertet.
Im Anschluss wird anhand
des Ergebnisses der sach- und fachgerechte Reparaturablauf vom
Sachverständigen für die Reparaturwerkstatt festgelegt um sicher zu
stellen, dass die Unfallinstandsetzung entsprechend der
Herstellervorgabe gewährleistet wird.
Bisher wurde bei
konventionellen Stahlbaukarosserien im Unfallschadensfall die Diagnose
mittels Messlehren auf der Richtbank durchgeführt. Nicht nur beim
Multi-Material-Mix wird mit unserer 3D Karosserievermessungsanlage im
Karosseriebau digital sehr viel schneller, präziser und auf der anderen
Seite aber auch günstiger gemessen.
Mit unserer Messtechnik für die
3D-Karosserievermessung erfüllen wir einmal mehr unseren Anspruch, für
unsere Kunden schnell, präzise und zuverlässig im Schadensfall
Unterstützung zu leisten.
- Bestandaufnahme / Sichtung des Schadens
- Rahmen zur Schadendiagnose Einmessen
- Messergebnisse Grafisch und Tabellarisch
- Kurzgutachten zur Rahmenvermessung wird erstellt
Sie haben Fragen zum Thema Rahmenvermessung?
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
In unserer Lackierabteilung arbeiten wir nach neuesten Methoten der Lackiertechnik und beachten hierbei selbstverständlich alle Umweltschutzkriterien.
Unsere Mitarbeiter nehmen kontinuierlich an Weiterbildungsseminaren teil.
So können wir unsere Arbeit zeitlich optimieren und daher kostengünstig, aber mit der von Ihnen erwarteten Qualität ausführen.
Mit den Lackherstellern stehen wir in ständigem Erfahrungsaustausch und erhalten so sehr schnell Informationen über die Entwicklung und den Einsatz neuer Produkte.
Bekennen Sie Farbe! Nicht nur nach Reparaturen, wir lackieren Ihre Fahrzeuge selbstverständlich auch in Ihrer neuen Wunschfarbe.
Aus tausenden verschiedener Farbtöne bzw. Farbnuancen treffen unsere Lackiermeister und Lackspezialisten immer den richtigen Farbton.
Egal ob es sich um Ihren Wunschfarbton oder um den Originalherstellerfarbton handelt. Wir arbeiten mit dem innovativen Wasserbasislack-System von PPG.
Das garantiert höchste Farbtongenauigkeit bei dauerhaftem Glanz und reduziert zusätzlich die Lösemittelemissionen um 90%.
So schonen wir die Umwelt und erfüllen gleichzeitig höchste Qualitätsansprüche.
SMART REPAIR
Kleine Dellen oder Kratzer kann man schnell und preiswert beseitigen:
Smart Repair ist dafür eine perfekt geeignete Methode!
Ihre Vorteile bei diesem Verfahren:
kostengünstige Lackierung bei kleineren Schäden
geringe Reparatur-Standzeiten
Qualität vom Fachmann
Außerdem bieten wir an:
Reparatur-Lackierung
Effekt- und Sonderlackierung
Spot-Repair
Fahrzeug-Beschriftung und -Design
Auto Center Nord, der als Karosserie- und Lackspezialist federführend die Restaurierungen von Old- und Youngtimern plant und umsetzt,hat mit seinem Team bereits zahllosen Klassikern und Liebhaberstücken zu neuem Leben auf der Straße verholfen.
Die Marke ist für die Oldtimer-Spezialisten unter den Serviceprofis zweitrangig.
Ob 1973er Renault, AC Cobra, 84er GTI oder ein alter Nissan von 1968:
Für jedes Fahrzeug entwickelt unsere Mannschaft einen individuellen Restaurierungsplan.
Sechs bis zwölf Monate können dabei bis zur Fertigstellung vergehen.
Die oftmals seltenen Teile werden weltweit erstanden, manche werden in unserem Haus in Handarbeit neu angefertigt.
Eine Kompetenz, die das Auto Center Nord zum einmaligen Partner in Sachen Oldtimerrestaurierung macht.
Jeder Schritt der Arbeiten wird natürlich fotografisch dokumentiert.
Bis zum großen Tag, an dem die Pneus wieder selbständig auf die Straße rollen. Aber auch, wenn es keine Komplettrestaurierung werden soll helfen wir den Fahrer von Oldtimern und Youngtimern in allen Belangen weiter:
So können wir z.B. auch das Kältemittel R413a als Ersatzmittel für das verbotene R12 füllen und damit auch alte Klimaanlagen wieder betriebsbereit machen.
Für unseren KFZ-Elektriker-Meister stellt auch die trickreiche 6 Volt Elektrik (die wir auf Wunsch auch auf moderne 12 Volt Technik umbauen) und Gleichstromlichtmaschinen aus den 50er Jahren kein Problem dar.
Für jedes Fahrzeug entwickelt unsere Mannschaft einen individuellen Restaurierungsplan.
Sechs bis zwölf Monate können dabei bis zur Fertigstellung vergehen.
Die oftmals seltenen Teile werden weltweit erstanden, manche werden in unserem Haus in Handarbeit neu angefertigt.
Eine Kompetenz, die das Auto Center Nord zum einmaligen Partner in Sachen Oldtimerrestaurierung macht.
Jeder Schritt der Arbeiten wird natürlich fotografisch dokumentiert.
Bis zum großen Tag, an dem die Pneus wieder selbständig auf die Straße rollen. Aber auch, wenn es keine Komplettrestaurierung werden soll helfen wir den Fahrer von Oldtimern und Youngtimern in allen Belangen weiter:
So können wir z.B. auch das Kältemittel R413a als Ersatzmittel für das verbotene R12 füllen und damit auch alte Klimaanlagen wieder betriebsbereit machen.
Für unseren KFZ-Elektriker-Meister stellt auch die trickreiche 6 Volt Elektrik (die wir auf Wunsch auch auf moderne 12 Volt Technik umbauen) und Gleichstromlichtmaschinen aus den 50er Jahren kein Problem dar.
Ein Geschädigter kann die Instandsetzung seines Fahrzeuges grundsätzlich in einer Werkstatt seiner Wahl durchführen lassen.
Die Versicherung ist nicht berechtigt, auf die Auswahl des Reparaturbetriebes Einfluss zu nehmen.
Wir sind kein Vertragsbetrieb irgendeiner Versicherung (obwohl wir bereits zahlreiche Anfragen von Versicherungen hatten...). Wir vertreten die Interessen unserer Kunden und nicht die der Versicherungen!!
Dazu ein Beispiel: Bei einer Vorfahrtverletzung wurde der Geschädigte gegen den Bordstein gedrückt. Neben dem reinen Blechschaden wurden die Felge und der Reifen beschädigt. Darüber hinaus gibt es einen Schaden an einem Querlenker. Nun besteht jedoch die Möglichkeit, dass durch den Anprall das Lenkgetriebe des Fahrzeugs einen unsichtbaren Schaden hat, der sich vielleicht erst sehr viel später herausstellt. Im günstigen Fall wird das Lenkgetriebe nur undicht und muss ausgetauscht werden. Im ungünstigen Fall klemmt das Lenkgetriebe was zu einem schweren Unfall führen kann. Während viele (Versicherungs-)Werkstätten nun lediglich die sichtbar beschädigten Bauteile ersetzen weil die Vorgaben der Versicherung nicht mehr zulassen werden wir beim kleinsten Verdacht das Lenkgetriebe vollständig durch ein Neuteil ersetzen. Das sind wir der Sicherheit unserer Kunden schuldig.
Die Kosten für die Instandsetzung des Fahrzeuges müssen von der Versicherung übernommen werden, sofern sie sich im Rahmen eines seriösen Sachverständigengutachtens bewegen.
Die Abrechnung der Kosten für die Instandsetzung kann auf 3 Wegen erfolgen.
1.) Der Geschädigte begleicht die Rechnung selbst und fordert die entstandenen Kosten bei der eintrittspflichtigen Versicherung ein.
2.) Der Geschädigte tritt die Rechte aus Forderung für die Reparaturkosten an den Reparaturbetrieb ab. Die Werkstatt macht dann die entsprechenden Kosten direkt bei der Versicherung geltend.
3.) Der Geschädigte beauftrag einen Anwalt mit der Schadenregulierung. Der Anwalt macht die Kosten geltend und bezahlt die Werkstatt, den Gutachter, das Leihfahrzeug, erstattet dem Geschädigten die Wertminderung usw...
Die Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, dass ein Großteil der abgewickelten Unfallschäden ohne Einschaltung eines Juristen für den Geschädigten ein unbefriedigendes Ergebnis erbracht haben.
Davon betroffen sind nicht nur komplizierte oder schwerwiegende Fälle mit Personenschaden, sondern auch in der Regulierung sogenannter "Kleinschäden" verschärfen sich die Konflikte mit den Versicherern.
Dies zum einen durch das Schadenmanagement der Versicherer und zum anderen, dass es in den letzten Jahren zu einem erheblichen Aufkommen von neuen Gerichtsurteilen gekommen ist
Die wenigen Urteile, die zugunsten der Versicherer ausgefallen sind, werden natürlich in der Auseinandersetzung mit den Geschädigten als "Waffe" eingesetzt, obwohl es meist ein vielfaches gegenteiliger Entscheidungen für die Betroffenen gibt.
Nur wer kennt schon sämtliche Urteile?
Diese Urteile sind in der Regel nur fachbezogenen Juristen bekannt, die sich täglich mit der Materie beschäftigen. Der juristische Dschungel ist für den Laien heutzutage nicht mehr nachvollziehbar. Hinzu kommt, dass die Versicherer im Bereiche der Schadensregulierung inzwischen ein Heer von Juristen beschäftigen. Ein Geschädigter ist in der Regel unerfahren mit der Geltendmachung seiner berechtigten Ansprüche und im Falle auftretender Differenzen natürlich chancenlos gegen die juristisch gut ausgestattete Gegenseite.
Wichtig ist, dass man bereits von Anfang an einen Anwalt einschaltet. Häufig werden bereits bei der Schadenmeldung gravierende Fehler gemacht die im Nachhinein nur schwer zu korrigieren sind. Außerdem haben viele Versicherer erkannt, dass willkürliche Kürzungen der Rechnungsbeträge bis zu rund 300-500€ kaum im Klageweg verfolgt werden. Der Grund liegt in der Entlohnung der Anwälte. Diese ist vom Streitwert abhängig. Wenn der Anwalt am Ende nur noch die Krummen einklagen soll, hat ein gut aufgestellter Anwalt wenig Interesse an dem Mandat. Wenn der Anwalt jedoch bereits von Anfang an dabei ist, wird ein spezialisierter Anwalt auch Kleinbeträge einklagen.
„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“ (OLG Frankfurt a.M. v. 01.12.2014, Az.: 22 U 171/13)
Ein Rechtsanwalt darf bei einem Verkehrsunfall – egal ob einfach oder schwer – sofort eingeschaltet werden. Das OLG Frankfurt sieht es aufgrund der immer komplizierter werdenden Abwicklung und der unübersichtlichen Rechtsprechung zu den diversen Schadenpositionen geradezu als Muss an, unverzüglich einen Rechtsanwalt einzuschalten, um alle berechtigten Ansprüche durchsetzen zu können. Es kommt folglich nicht darauf an, ob sich der Versicherer des Unfallgegners mit der Zahlung des Schadens in Verzug befindet. Anwaltskosten müssen bei einem unverschuldeten Unfall unabhängig hiervon in jedem Fall ersetzt werden. Sie sind vom Versicherer des Unfallgegners genau wie andere Schadenpositionen zu ersetzen.
Um nach einem Unfall auch alle Schäden komplett ersetzt zu bekommen, empfiehlt es sich daher, einen mit der Materie bestens vertrauten Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten.
Wichtig ist, dass man bereits von Anfang an einen Anwalt einschaltet. Häufig werden bereits bei der Schadenmeldung gravierende Fehler gemacht die im Nachhinein nur schwer zu korrigieren sind. Außerdem haben viele Versicherer erkannt, dass willkürliche Kürzungen der Rechnungsbeträge bis zu rund 100-500€ kaum im Klageweg verfolgt werden. Der Grund liegt in der Entlohnung der Anwälte. Diese ist vom Streitwert abhängig. Wenn der Anwalt am Ende nur noch die Krummen einklagen soll, hat ein gut aufgestellter Anwalt wenig Interesse an dem Mandat. Wenn der Anwalt jedoch bereits von Anfang an dabei ist, wird ein spezialisierter Anwalt auch Kleinbeträge einklagen.
Im Schadenfall muss der Schädiger oder dessen Versicherung die erforderlichen Kosten für eine vollständige und fachgerechte Reparatur erstatten.
Was eigentlich selbstverständlich klingt führt in der Praxis leider zu zahlreichen Streitigkeiten.
So haben mittlerweile alle Versicherungen sog. „Prüfdienstleister“ installiert welche die Rechnungen der Werkstätten angeblich auf deren Richtigkeit prüfen sollen. Mit schöner Regelmässigkeit wird dann mit oft falschen Argumenten die Rechnung um irgendeinen Betrag gekürzt, häufig willkürlich.
Der Trick dabei ist, dass der Kürzungsbetrag meist so niedrig ist (100€-300€), dass man kaum einen Anwalt findet der diesen geringen Betrag dann einklagt.
Bereits aus diesem Grund empfehlen wir im Haftpflichtschadenfall bereits zum Anfang des Verfahrens einen sachkundigen Anwalt einzuschalten.
In diesem Fall erhält der Anwalt seine Vergütung aus dem vollen Streitwert.
Dieser Anwalt wird sich dann auch gegen die willkürliche Kürzung zur Wehr setzen und notfalls auch einen geringen Betrag einklagen.
Der Geschädigte hat grundsätzlich das Recht auf Inanspruchnahme eines Mietwagens für den Zeitraum, in dem sein Fahrzeug instandgesetzt wird (Reparaturschaden), bzw. für den Zeitraum zur Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges (Totalschaden).
Der jeweilig erforderliche Zeitraum wird durch den Sachverständigen im Gutachten festgelegt.
Im Rahmen der Schadenminderungspflicht muss der Geschädigte nur darauf achten, dass die erforderlichen Kosten für den Mietwagen sich im "üblichen" Rahmen bewegen.
Hierzu ist es erforderlich den sogenannten "Normaltarif" bei der Anmietung zu verlangen, da der "Unfall Ersatztarif" über dem Normaltarif liegt und die Rechtsprechung den Unfall Ersatztarif nur in Ausnahmefällen zulässt.
Außerdem ist darauf zu achten, dass sich das Mietfahrzeug ggf. eine "Fahrzeugklasse" unter dem verunfallten Fahrzeug befindet.
Bei Unklarheiten hinsichtlich der Fahrzeugkategorie empfiehlt sich die Rücksprache mit dem Sachverständigen oder dem zuständigen Rechtsanwalt.
Die Abrechnung der Kosten für die Inanspruchnahme des Mietwagens kann analog den Reparaturkosten auf drei Wegen erfolgen.
1.) Der Geschädigte begleicht die Rechnung bei der Mietwagenfirma selbst und fordert die entstandenen Kosten bei der eintrittspflichtigen Versicherung ein
2.) Der Geschädigte tritt die Rechte aus Forderung für Mietwagen an die Mietwagenfirma ab. Die Mietwagenfirma macht dann die entsprechenden Kosten direkt bei der Versicherung geltend
3.) Der Rechtsanwalt rechnet die Kosten mit der Versicherung ab
Mit dem absenden der Nachricht, stimmen Sie zu, das wir Ihre Daten, zur Beantwortung Ihrer Anfrage benutzlen dürfen. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie bei uns unter Datenschutz.
Dülferstr. 3
80933 München
089 31207400
089 31207455
Öffnungszeiten
Mo-Do 07:30 bis 17:00
Freitag 07:30 bis 15:00
created with
Joomla Page Builder .